Sie haben Forderungen gegen säumige Schuldner, die trotz Ihrer mehrfachen Mahnungen nicht zahlen?

Dann sind Sie hier richtig!

Die Kanzlei Dr. Christian Salzbrunn bietet Ihnen hierfür ein umfassendes Forderungsmanagement an. Es beginnt in der Regel mit einer anwaltlichen Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung. Oft sind Schuldner schon durch ein Anwaltsschreiben beeindruckt, wodurch ihre Zahlungsbereitschaft entsteht.

Sind hierauf gleichwohl keine Zahlungseingänge zu verzeichnen, schließt sich das gerichtliche Mahnverfahren an, sofern dies ausdrücklich gewünscht wird (denn es kann durchaus sein, dass bestehende Geschäftsverbindungen durch ein gerichtliches Verfahren nicht belastet werden sollen). Je nach Reaktion des Schuldners entscheidet es sich, ob es bei einem Mahnverfahren verbleibt oder ob die Angelegenheit in einem regulären Gerichtsverfahren zu betreiben ist.

Ziel sowohl des Mahnverfahrens als auch des Gerichtsverfahrens ist die Erlangung eines Vollstreckungstitels, mit dessen Hilfe die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden kann. Als abschließender Teil des Forderungsmanagements folgt die Beauftragung von Gerichtsvollziehern zur Pfändung und Verwertung von Wertgegenständen sowie die Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen zur Einziehung von Guthaben auf Bankkonten etc. Dies erfolgt aber erst auf Weisung des Mandanten, da oftmals zunächst die Sicherung einer Forderung im Vordergrund steht (denn gerichtliche Titel unterliegen einer 30-jährigen Verjährungsfrist).

Das zuvor beschriebene Verfahren kann der Zweckmäßigkeit halber von Ihnen bereits durch die Übersendung des ausgefüllten Inkassoformulars vorbereitet werden. Das Inkassoformular ist als PDF-Datei zum Download auf dieser Website erhältlich.

Häufig besteht der Grund der mangelnden Zahlung in der absehbaren Zahlungsunfähigkeit Ihrer Schuldner, die kurz vor der Insolvenz stehen. In diesen Fällen berät und vertritt die Kanzlei Dr. Christian Salzbrunn Sie gerne auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Es gilt bereits im Vorfeld der Insolvenz Ihres Schuldners zu klären, ob etwaige Zahlungen überhaupt Bestandskraft haben oder ob der später ins Amt tretende Insolvenzverwalter diese Zahlungen unter Umständen zurückfordern kann.

Ist ein Insolvenzverfahren bereits eröffnet, ist Ihnen die Kanzlei Dr. Christian Salzbrunn bei der Anmeldung der Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter und bei der Teilnahme an einer Gläubigerversammlung behilflich.