Die Kanzlei Dr. Christian Salzbrunn berät Sie gerne auf folgenden Gebieten des Gesellschaftsrechts:
- Erstellung und Novellierung von Dienstverträgen der Geschäftsführer von GmbH´s
- Beratung und Verhandlung bei der Aufhebung von Geschäftsführerverträgen bei GmbH´s
- Entwurf und Überprüfung von Verträgen folgender Gesellschaftsformen: GbR, OHG, KG,
GmbH & Co. KG und GmbH - Begutachtung und Beratung bei Konflikten zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft
- Klärung von Haftungsfragen der Organmitglieder, insbesondere unmittelbar vor der Insolvenz einer Gesellschaft
- Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
- Ausarbeitung von Nachfolgeregelungen
- Liquidation von Gesellschaften
- Vertretung von Unternehmen und Organen bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten bis hin zu jedem Oberlandesgericht in Deutschland.