Die Kanzlei Dr. Christian Salzbrunn vertritt die arbeitsrechtlichen Belange von Arbeitern und Angestellten sowohl in außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Verfahren. In arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren bestehen in der Regel selbst für die obsiegende Partei keine Erstattungsansprüche wegen der verauslagten Rechtsanwaltsgebühren.

Daher ist es der Kanzlei in jedem Einzelfall ein Anliegen, durch die Vermeidung von langwierigen und teuren Gerichtsprozessen die Kosten für die Rechtsvertretung möglichst gering zu halten. Inhabern von Rechtsschutzversicherungen bietet die Kanzlei Dr. Christian Salzbrunn dabei an, Honorarfragen unmittelbar mit der jeweiligen Versicherung zu regeln und auch abzurechnen.

Inhaltlich ist die Kanzlei Dr. Christian Salzbrunn auf allen Rechtsgebieten des Arbeitsrechts für Arbeitnehmer tätig, wie sie unter der Rubrik "Arbeitsrecht von A bis Z" aufgelistet sind. Es wird damit bewusst vermieden, sich auf die Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite zu konzentrieren. Hierdurch bleibt der Blick für die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite erhalten. Nur derjenige, der seinen Verhandlungspartner versteht, seine Stärken und Schwächen kennt, ist letztendlich in der Lage, Verhandlungserfolge zu erzielen.