Das Recht der Arbeitnehmer zur
Mitbestimmung im Betrieb ist Teil des kollektiven Arbeitsrechts.
Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden einerseits und die
Rechtsbeziehungen zwischen der Unternehmensführung und ihrer
Belegschaft andererseits.
Die Interessen der Belegschaft als Kollektiv werden durch die Betriebsräte vertreten.
Hat ein Unternehmen mindestens fünf ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer, von denen drei als
Betriebsräte wählbar sind, kann in einem Unternehmen ein Betriebsrat errichtet werden.
Die Kanzlei Dr. Christian Salzbrunn berät Betriebsräte beispielsweise auf den folgenden Gebieten
des Betriebsverfassungsgesetzes:
- Errichtung und Wahl von Betriebsräten
- Durchsetzung der individuellen Rechte von Betriebsräten bei der Ausübung ihrer Betriebsratstätigkeit
- Vertretung von Betriebsräten in Verfahren vor den Einigungsstellen oder in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Abschluss und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- Erstellung von Gutachten und Beratung über den Umfang der Mitbestimmung bei Unternehmensentscheidungen.
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Salzbrunn vermeidet es bewusst, sich ausschließlich auf die Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite
zu konzentrieren. Hierdurch bleibt die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite erhalten.
Nur derjenige, der seinen Verhandlungspartner versteht, seine Stärken und Schwächen kennt,
ist letztendlich in der Lage, nachhaltige Verhandlungserfolge zu erzielen.