Mit der Kommerzialisierung und Professionalisierung im Sport geht eine zunehmende Bedeutung juristischer Fragen für die Sportpraxis einher. Dies gilt insbesondere für das Arbeitsrecht, welches im Sport von zentraler Wichtigkeit ist. Denn im professionellen Sport gelten Athleten in der Regel als Arbeitnehmer, insbesondere soweit sie im Rahmen einer Mannschaftssportart in eine laufende Organisation eines Vereins eingebunden sind.

Im Vordergrund steht dabei das Individualarbeitsrecht, eher von untergeordneter Bedeutung ist das kollektive Arbeitsrecht. Im Rahmen dessen werden einerseits Fragestellungen relevant, ob Profisportler in den Genuss der arbeitsrechtlichen Sonderregelungen wie Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsregelungen etc. gelangen.

Andererseits ist im Sport häufig strittig, ob und wie beispielsweise ein für längere Zeit freigestellter Profisportler einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung, also Spielpraxis, geltend machen kann. Für Vereine stellt sich dagegen oftmals die Frage, inwieweit Profisportler dem Weisungsrecht bzw. dem Direktionsrecht unterliegen oder welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen der Abschluss eines "Sportleistungsvertrages" hat.

Die Kanzlei Dr. Christian Salzbrunn berät und vertritt Sie gerne auf folgenden Gebieten des Sportrechts:

Prozessuale Auseinandersetzungen aus Arbeitsverträgen von Berufssportlern können vor sämtlichen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt übernommen werden.