Arbeitsrecht von A bis Z bedeutet nichts anderes als die umfassende Rechtsberatung durch die Kanzlei Dr. Christian Salzbrunn auf dem Gebiet des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts.

Die Kanzlei kann beispielsweise im Rahmen folgender Aufgabenstellungen für Sie tätig werden:

  • Erstellung und Anpassung von Arbeitsverträgen (auch von Mini- und Midijobs)
  • Erstellung und Durchsetzung leistungsoptimierender Vergütungs- und Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
  • Beratung vor und nach Ausspruch einer Abmahnung / Kündigung
  • Betreuung in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung
  • Durchführung von Kündigungsschutzprozessen
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Verhandlung und Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, vor allem unter Berücksichtigung der damit einher gehenden sozial- und steuerrechtlichen Problemstellungen
  • Verhandlung und Abschluss sowohl von Firmentarifverträgen und Betriebsvereinbarungen als auch von Sozialplänen oder Interessen-ausgleichsvereinbarungen
  • Betreuung bei allen Fragestellungen,
    die sich aus den zahlreichen arbeitsrechtlichen Schutzgesetzen ergeben (z. B. dem MutterschutzG, dem SchwerbehindertenG, dem ArbeitszeitG, dem EntgeltfortzahlungsG, dem Teilzeit- und BefristungsG, dem UrlaubsG, dem ArbeitsschutzG und dem ArbeitssicherheitsG)
  • Begleitung bei personellen Umstrukturierungsmaßnahmen einschließlich der Betreuung beim Outsourcing von Unternehmensteilen unter Berücksichtigung der § 613 a BGB-Problematik
  • Gestaltung und Beratung in Fragen der betrieblichen Altersvorsorge
  • Veranstaltung von Inhouse-Seminaren zu arbeitsrechtlichen Themen

Prozessuale Auseinandersetzungen können vor sämtlichen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt übernommen werden.